- Vornahmeklage
- ⇡ Verpflichtungsklage.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Vornahmeklage — Vornahmeklage, die verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage … Universal-Lexikon
Vornahmeklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verpflichtungsklage gemäß § 42 I 2. Fall VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden… … Deutsch Wikipedia
Leistungsklage — Die Leistungsklage ist darauf gerichtet, dass der Gegner zu einer Leistung, einer Duldung oder Unterlassung verurteilt wird. Sie kann statthafte Klageart im Zivilprozessrecht, Sozialrecht, Verwaltungsprozessrecht und im finanzgerichtlichen… … Deutsch Wikipedia
Bescheidungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verpflichtungsklage gemäß § 42 I 2. Fall VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden… … Deutsch Wikipedia
Verbescheidungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung. Mit der Verpflichtungsklage gemäß § 42 I 2. Fall VwGO begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden… … Deutsch Wikipedia
Verpflichtungsklage — Die Verpflichtungsklage ist eine der Klagearten nach der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, mit dieser begehrt der Kläger die Verurteilung der Behörde zum Erlass eines ihn begünstigenden Verwaltungsaktes gemäß § 42 I 2. Fall VwGO. Wegen… … Deutsch Wikipedia
Verpflichtungsklage — Verpflichtungsklage, Vornahmeklage, verwaltungsgerichtliche Klage auf Verurteilung der beklagten Behörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungs Akts (§ 42 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Die Verpflichtungsklage ist eine… … Universal-Lexikon
Verpflichtungsklage — Untätigkeitsklage, Vornahmeklage. 1. Verwaltungsgerichtsbarkeit: ⇡ Klage auf Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen ⇡ Verwaltungsaktes (§ 42 I VwGO). Soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig,… … Lexikon der Economics